Sexualunterricht in der Schule:

Was ist eigentlich das Problem?

Was ist das Problem „zeitgemäßer Sexualpädagogik“ an Schulen?
Der „Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015“ regelt im Kindergarten und von Schuleintritt bis Schulaustritt den „sexuellen Kompetenzerwerb“ von Kindern und Jugendlichen als Teil des Persönlichkeitsbildungsauftrages der Schule. Damit wurde der klassische Aufklärungsunterricht durch eine Pädagogik ersetzt, bei der sich zwei grundsätzliche Probleme ergeben:

1.) Es handelt sich um eine proaktiv-sexualisierende Pädagogik: Das sexuelle Interesse soll ab Geburt geweckt werden, Erwachsene sollen durch gezielte Stimulation sexuelle Gefühle bei Kindern wecken und Raum bzw. Rückzugsmöglichkeiten schaffen für „Körperkompetenz“ (frühkindliche Masturbation, Doktorspiele). Die Sexualpädagogik nimmt an, dass Kinder „sexuelle Wesen“ seien und fördert damit eine subtile Entgrenzung von Erwachsener- zu Kindersexualität. Die Annahme, Kinder seien sexuelle Wesen, zählt zu den missbrauchsbegünstigenden Täterannahmen. Es wurden keine Langzeitstudien oder wissenschaftliche Untersuchungen bisher vorgelegt, die diese Herangehensweise langfristig bestätigen würden. Problematisch sind auch die gängigen Programme zur Missbrauchsprävention, da das Kind dabei selbst zu entscheiden hat, wann die Grenze des „einvernehmlichen“ sexuellen Lustgewinns überschritten ist, wann es „sich nicht mehr gut anfühlt“. Diese Form der Prävention führt zu einer Überforderung des Kindes und wurde bisher durch keine Studie bestätigt.

2.) Es wird eine Akzeptanz (Hinnahme) bestimmter politischer Zielsetzungen durch die pädagogisierende Vermittlung angestrebt, die unannehmbar sind: Politische Zielsetzungen sind u.a. selbstbestimmte Veränderung bzw. Wahl des Geschlechts (GenderTransgender), gesellschaftliche Entwertung der Familienstruktur durch Förderung gleichgeschlechtlicher Beziehungskonstellationen (Vielfalt), die Förderung „reproduktiver Rechte“ (Abtreibung, Leihmutterschaft, etc.), aktive Förderung zur frühzeitigen Aufnahme sexueller Erfahrungen, etc.

Der Grundsatzerlass Sexualpädagogik 2015 ist ein Verwaltungsdokument, aber kein Gesetz und auch kein Lehrplan. Ein Erlass ist eine interne Weisung an Lehrer im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Der Inhalt des Grundsatzerlasses nimmt Bezug auf:

  • „WHO-EURO Standards“: Diese stammen von der deutschen BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) in ihrer Funktion als WHO- Kollaborationszentrum (Zusammenarbeit). Sie sind rechtlich vollkommen unverbindlich und reflektieren keine international verbindlichen Standards; sie wurden im Grundsatzerlass nur „erwähnt“ und besitzen keine rechtliche Relevanz für Schulen.
  • „Deklaration“ sexueller und reproduktiver Rechte der International Planned Parenthood Federation (IPPF): Die Deklaration stammt von der NGO (Non Government Organisation) IPPF und suggeriert einen falschen Menschenrechtsansatz. In Österreich hat sich eine Gruppe von Abgeordneten (Grüne, Neos, SPÖ, etc.) für ein Lobbying dieser Rechte im Rahmen einer österreichischen Mitgliedsorganisation (Österreichische Gesellschaft für Familienplanung) der IPPF verpflichtet – die ehemalige Bildungsministerin Heinisch-Hosek, welche 2015 den Grundsatzerlass Sexualpädagogik verabschiedet hat, ist Mitglied dieser Lobbying Vereinigung. An weiteren Umsetzungsmaßnahmen wird gearbeitet (bspw. Aufweichung des Amtsgeheimnisses, etc.)

 

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